Neue Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte in Kraft getreten

Heilmittel ab sofort einfacher verordnen – Infopaket der KZBV

Die Neufassung der zahnärztlichen Heilmittelrichtlinie ist am 1. Januar in Kraft getreten. Damit wird die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte deutlich vereinfacht, teilte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit. Zu dem Stichtag hat die KZBV vielfältige Informationsmaterialien für Zahnarztpraxen aktualisiert, die unter www.kzbv.de/heilmittel-richtlinie-zahnaerzte kostenfrei abgerufen werden können.

So erläutert die Broschüre „Die zahnärztliche Heilmittelverordnung – So verschreiben Sie richtig“ detailliert den neuen Richtlinientext, die Zuordnung der Heilmittel zu Indikationen sowie die konkrete Umsetzung der Heilmittelverordnung und gibt praktische Ausfüllhinweise zum entsprechenden Vordruck „Zahnärztliche Heilmittelverordnung“. Abgerundet wird das Infopaket durch eine Musterpräsentation für die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) zu Zwecken der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie ein digitales Erklärprojekt. Mittels anschaulicher Fallbeispiele zur Verordnung von Heilmitteln wird mit dieser Anwendung der konkrete Umgang mit der Richtlinie und das Ausfüllen des Verordnungsformulars erläutert.

Weitere ergänzende Informationsmaterialien zu der Neufassung der zahnärztlichen Heilmittelrichtlinie werden in Kürze unter www.kzbv.de/heilmittel-richtlinie-zahnaerzte veröffentlicht.

Änderungen der zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie

Unter maßgeblicher Mitwirkung der KZBV hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Juli 2020 Änderungen der zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Im Mittelpunkt standen die Umsetzung geänderter gesetzlicher Vorgaben, mit denen die Verordnungssystematik für Heilmittel im zahnärztlichen und ärztlichen Bereich neu geregelt wurde. Der Beschluss des G-BA kann hier abgerufen werden. Als stimmberechtige Trägerorganisation hatte die KZBV in den Verhandlungen im G-BA erreicht, dass die Besonderheiten der Heilmittelverordnung in der zahnärztlichen Versorgung gewahrt werden und das Verordnungsgeschehen für Zahnärztinnen, Zahnärzte und Patienten bürokratieärmer und versorgungsnäher ausgestaltet wird. So wird die bisherige Regelfallsystematik künftig durch eine „orientierende Behandlungsmenge“ abgelöst. Diese gibt Zahnärzten ab jetzt die Möglichkeit, die Verordnung von Heilmitteln noch fokussierter auf die Bedarfe des jeweiligen Einzelfalls abzustellen. Das bisher notwendige Genehmigungsverfahren bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls entfällt. Die KZBV hatte im G-BA auch dafür gesorgt, dass Heilmittel in zahnmedizinisch notwendigen Fällen jetzt auch als sogenannte Doppelbehandlung erbracht werden können. Der Beginn der Heilmittelbehandlung wurde zudem von 14 auf 28 Tage verlängert.

Die Erstfassung der zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie ist seit Juli 2017 in Kraft. Mit dieser verbindlichen Rechtsgrundlage können Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte Heilmittel im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen. Der Heilmittel-Katalog ist dabei fachlich auf die spezifischen Erfordernisse der zahnärztlichen Versorgung zugeschnitten.

Quelle: KZBV

Foto Teaserbild: M.Dörr & M.Frommherz – stock.adobe.com

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