100 Bewertungen in einem Jahr – legale und illegale Wege
Schnell viele Bewertungen – davon träumt so mancher Arzt. Doch Patienten dazu zu motivieren, die positive Meinung über die Praxis oder den Arzt im Internet kundzutun, ist nicht einfach. Auch deswegen kommt es immer wieder vor, dass Praxen schwere Geschütze auffahren und sich nicht selten auf illegales Terrain begeben. Zu welchen Maßnahmen der ein oder andere greift, mit welchen Konsequenzen diese verbunden sind und welche ganz legalen Wege es gibt, gute und vor allem echte Bewertungen zu erhalten, erläutert der vorliegende Beitrag.
Viele Ärzte berichten immer wieder von ominösen Angeboten oder Werbungen, die schnell und einfach viele Bewertungen versprechen – gegen Bezahlung versteht sich, und diese ist oft ziemlich hoch.
Bewertungskauf – illegal und ohne Langzeitwirkung
Der ein oder andere denkt nun sicher: „Egal, Hauptsache mein Suchergebnis sieht endlich wieder ordentlich aus.“ Doch Bewertungen kaufen ist nicht nur illegal, auch die Abhängigkeit von diesen halbseidenen Unternehmen, in die man sich als Praxis begibt, und die damit einhergehende Erpressbarkeit, ist nicht zu unterschätzen.
Je mehr Geld man beim Kauf dieser Bewertungen in die Hand nimmt, desto echter wirken die Bewertungen – sagen zumindest die Unternehmen. Dennoch haben die Portale mittlerweile äußerst gute Prüfmechanismen entwickelt. Allen voran steht jameda, die mit einem automatischen und selbstlernenden Prüfalgorithmus regelmäßig alle eingehenden Bewertungen analysiert. Entdecken sie Auffälligkeiten, beginnt das Portal alle(!) Bewertungen der letzten vier Jahre erneut zu prüfen und eine SMS-Bestätigung der vermeintlichen Patienten einzufordern. Kommt keine Rückmeldung, werden die Bewertungen gelöscht. Da diese erneute Bestätigung mehrere Schritte erfordert und nicht mit einem Klick erledigt ist, gehen dadurch reihenweise Bewertungen von echten Patienten ebenfalls verloren. Die wenigsten haben schließlich Lust, den Bestätigungsprozess noch einmal zu durchlaufen.
Fake-Bewertungen auf Google sind auch nur auf den ersten Blick eine gute Idee: Nicht nur werden die als „falsch“ enttarnten Bewertungen nach einigen Wochen und Monaten wieder gelöscht, viele Praxen rutschen im Google-Ranking deutlich ab. Ärgerlich, besonders wenn die Praxis vorher (abgesehen vom Bewertungskauf) auch für die SEO-Optimierung viel Geld in die Hand genommen hat.
Bei all den Prüfmechanismen und Strafmaßnahmen der Portale ist ein Risiko besonders groß: Bekommen Patienten Wind von den illegalen Aktionen der Arztpraxis, kann dies neben einem Vertrauensverlust auch mit einem „Shitstorm“ auf den Bewertungsportalen und in den sozialen Medien im Allgemeinen enden. Eine solche Kampagne kann kein Arzt gebrauchen.
Gutscheine und Vergünstigungen – auch das ist Bewertungskauf
Bewertungen lassen sich nicht nur von unseriösen Internetfirmen kaufen, sondern auch von den eigenen Patienten. Ärzte werden ziemlich kreativ, wenn es darum geht, die Patienten zu einer guten Bewertung zu bewegen. Man hört immer wieder von Praxen, die als „Dank“ Gutscheine verteilen oder kleine Präsente überreichen. Das Oberlandesgericht Hamm hat allerdings bereits 2013 geurteilt, dass diese Form von Bewertungs„kauf“ ebenfalls wettbewerbswidrig ist. Im Oberlandesgericht Frankfurt am Main wurde 2019 noch eins draufgesetzt und geurteilt, dass auch eine Gewinnspielteilnahme als „Belohnung“ für eine Bewertungsabgabe nicht erlaubt ist.
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Autor: Jens I. Wagner
Der Beitrag ist in ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis erschienen.
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