COVID-19 als Berufskrankheit – Zahnmedizin kommt am besten weg

Die Berufsgenossenschaft für das Gesundheitswesen und die Wohlfahrtspflege (BGW) registrierte für das Jahr 2020 insgesamt 19.774 meldepflichtige Verdachtsanzeigen auf COVID-19 als Berufskrankheit. Die wenigsten davon in der Zahnmedizin, die meisten beim Klinikpersonal.

Insgesamt wurden der BGW bis zum Jahresende 9.005 Verdachtsfälle aus Kliniken gemeldet, 6.819 aus der Pflege, 1.448 aus Beratung und Betreuung, 1.038 aus der Medizin, 480 aus der Kinderbetreuung, 356 aus Beruflicher Rehabilitation und Werkstätten, 281 aus Therapeutischen Praxen, 262 Sonstige und 85 Verdachtsfälle aus der Zahnmedizin.

Es habe sich gezeigt, dass sich mit besseren Schutzmaßnahmen die Zahl der gemeldeten Fälle im Herbst gegenüber dem Beginn der Pandemie trotz der höheren Zahl von Infizierten in der Gesamtbevölkerung reduziert habe, so die BGW. Die Hygienekonzepte in Kliniken, Pflege und Praxen scheinen als Schutz vor einer Corona-Ansteckung weitgehend zu wirken.

Hier kommen die bereits vor Corona sehr hohen Hygienestandards, wie z.B. die intraorale Absaugung mit hoher Durchflussrate, für die Zahnmedizin zum Tragen. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) verweist zudem auf die umfangreich zusätzlich ergriffenen Maßnahmen zum Patientenmanagement in den Praxen.

Quelle: BZÄK; Klartext der Bundeszahnärztekammer 02/2021

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