Frist für Fortbildungsnachweise bis zum 31. März verlängert

Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie und dem damit verbundenen Ausfall von Fortbildungsveranstaltungen hat das Bundesministerium für Gesundheit auf Bitte der KZBV zugestimmt, die Frist zur Erbringung des Fortbildungsnachweises nach § 95d SGB V bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Zahnärztinnen und Zahnärzte werden gebeten, wenn möglich, verstärkt Online-Fortbildungsangebote in Anspruch zu nehmen.

Quelle: KZBV Newsletter 1/2021

Foto Teaserbild: Deminos – stock.adobe.com

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