Rezepte mit Dosierungen: Keine Ausnahme für Zahnärzte

Seit dem 1. November gilt die neue Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV). Diese besagt: Rezepte ohne Dosierungsangaben gehören nunmehr der Vergangenheit an. Auch Zahnärzte kommen um diese Pflicht nicht herum.

Eine Änderung, die bei der gesamten Zahnärzteschaft noch nicht wirklich angekommen zu sein scheint. Wie die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe erklärt, habe die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) wohl nicht über die Neuerungen der AMVV informiert, so pta-in-love.de. Doch Unwissenheit schützt ja bekanntlich nicht.

Die Landeszahnärztekammer Thüringen beispielsweise hat ihre Mitglieder auf ihrer Website darüber in Kenntnis gesetzt. Und auch ein Blick in die „Informationen über Zahnärztliche Arzneimittel“ (IZA) zeigt, dass die Dosierungsangaben auch für Zahnärzte gelten: „Durch eine Änderung der Arzneimittel-Verschreibungsverordnung (AMVV) wird für die Verschreibung von Humanarzneimitteln ab 1. November 2020 eine Verpflichtung zur Angabe der Dosierung auf dem Rezept eingeführt.“ (zur IZA)

Die Verordnung gelte nur in folgenden Fällen nicht, wenn

  • „dem Patienten ein Medikationsplan vorliegt, der das verschriebene Arzneimittel bereits umfasst,
  • oder eine anderweitige schriftliche Dosierungsanweisung des verschreibenden Zahnarztes vorliegt und der Zahnarzt darauf in seiner Verschreibung hinweist,
  • oder das Arzneimittel unmittelbar an den verschreibenden Zahnarzt abgegeben wird.“ (Quelle LZK Thüringen)

Unter der Ärzteschaft galt der Oktober bereits als Testmonat – eine entsprechende Software stand zur Verfügung. Für Zahnärzte sei dies jedoch nicht nutzbar, wie DAZ.online schreibt. Um eine Retaxwelle zu verhindern, bestünde wohl noch Gesprächsbedarf zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband.

Quelle: ZWP online

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