Was das Konjunkturpaket für Zahnarztpraxen bedeutet

Der Koalitionsausschuss hat sich am 3. Juni 2020 auf Eckpunkte eines Konjunkturpakets geeinigt, das die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Coronavirus-Pandemie adressiert. Ziele des 130 Milliarden Euro schweren Paketes sind neben der Stabilisierung und Wiederbelebung der Wirtschaft vor allem die Stärkung der sozialen Gerechtigkeit sowie die nachhaltige und ökologische Modernisierung des Landes.

Bereits unmittelbar nach Veröffentlichung des Beschlusses hatte die BZÄK öffentich die Relevanz des Konjunkturpakets für die Zahnärztinnen und Zahnärzte eingeordnet. Dieser Artikel beleuchtet nun im Detail, welche Auswirkungen das beschlossene Konjunkturpaket konkret für Zahnärztinnen und Zahnärzte hat und welche Chancen und Belastungen sich aus den enthaltenen Maßnahmen für Zahnarztpraxen ergeben.

Einordnung und Schwerpunkte des Paketes

Die Details des Vorhabens wurden vom Koalitionsausschuss unter dem Titel „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ auf 15 Seiten und in 57 Einzelmaßnahmen detailliert. Zwar steht die Umsetzung in Form von Gesetzen Großteils noch aus, eine grobe Einordnung der Maßnahmen lässt sich dennoch bereits jetzt vornehmen.

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Autor: Christian Brendel

Quelle: ZWP online

Foto Teaserbild: jirsak – stock.adobe.com

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